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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereiche & Vertragssprache
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“ genannt, gelten für alle Verträge und vertragsähnlichen Vereinbarungen, die mit der SnapNext GmbH + Co KG, Immendorfer Str. 1, 50354 Hürth, nachfolgend „Anbieter“ genannt, im Zusammenhang mit dem Produkt „SnapCube“ geschlossen werden.
2. Mit der Annahme eines Angebots durch den Kunden oder Entgegennahme einer Leistung des Anbieters gelten diese AGB als zur Kenntnis genommen und bestätigt.
3. Entgegenstehenden, ergänzenden oder abweichenden Bedingungen des Kunden werden nicht zum Bestandteil des Vertrags, es sei denn, die Geschäftsführung oder eine andere, vom Anbieter autorisierte Person erkennt dies schriftlich an.
4. Individuelle Vereinbarungen (einschließlich Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden) gelten, sofern schriftlich festgehalten, vor diesen AGB.
5. Diese AGB gelten (ohne erneuten Hinweis auf deren Geltung) als Rahmenvereinbarung auch für Nachbestellungen, Folgeaufträge und alle anderen künftig geschlossenen Verträge.
§2 Angebote, Vertragspartner & Vertragsschluss
1. Vertragspartner ist der Anbieter sowie jede juristische oder natürliche Person, die ein Angebot des Anbieters schriftlich oder mündlich bestätigt.
2. Die auf den Websites des Anbieters gezeigten Preise und Leistungen sind unverbindlich und können nicht als Gegenstand für Rechtsansprüche geltend gemacht werden.
3. Die Gültigkeit eines Vertrags des Anbieters beginnt mit dem Eintreffen eines schriftlich oder mündlich bestätigten Angebots beim Anbieter. Eine digitale Übermittlung des unterschriebenen Dokuments ist ebenfalls gültig.
§3 Leistungen & Konfiguration
1. Der Anbieter erbringt Leistungen im Bereich des Grafikdesigns, der Aufzeichnung, der Reproduktion und der Verbreitung von Bild- und Tonaufnahmen, sowie in der Schaffung eines dazugehörigen Umfelds, gemäß Vereinbarung und gebuchter Optionen. Art, Ort, Zeit und Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen sowie spezielle zu berücksichtigende Kundenwünsche sind in dem jeweiligen Vertrag bestimmt. Zusagen, die in die laut Vertrag zu erbringenden Leistungen eingreifen oder diese ergänzen sind nur dann gültig, wenn eine schriftliche Bestätigung von Seiten der Geschäftsführung oder einer autorisierten Person vorliegt.
2. Die zu erbringende Leistung ist in der Auftragsbestätigung definiert.
3. Der Anbieter schuldet keinen Erfolg im Sinne des Werkvertragsrechts.
4. Der Anbieter ist berechtigt, alle angebotenen Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.
5. Je nach gebuchtem Leistungsumfang können am und um den SnapCube herum Gehäuse, ausgedruckte Fotos, Displayinhalte, Landingpages, Hintergrund- und Countersysteme, Fotoböden, Video- und Audioaufzeichnungen u.w. frei konfiguriert werden, sofern die Inhalte mit ethischen,
rechtlichen und geschäftlichen Grundsätzen des Anbieter und geltendem Recht vereinbar ist.
6. Sofern der Anbieter gemäß Vetrag für das Grafikdesign verantwortlich ist, erstellt er bis zu 3 Entwürfe, die der Kunde unverzüglich zu prüfen hat. Weitere Entwürfe sind nicht Teil der Preispakete und bedürfen zusätzlicher Vergütung gemäß der Preisliste des Anbieters.
7. Die Umsetzung, der Bau und/oder der Druck der Konfigurationen erfolgt nicht ohne schriftliche Freigabe des Kunden (Mail, Fax, handschriftliche Notiz, Brief, Kurzmitteilung). Die schriftliche Freigabe des Kunden ist bindend. Für nicht beanstandete Fehler haftet der Kunde allein.
8. Übernimmt der Kunde die Verantwortung für das Grafikdesign oder gibt diese an Dritte weiter, verpflichtet er sich, sämtliche vom Anbieter übermittelten technischen Vorgaben und Gestaltungsrichtlinien gemäß der zugehörigen PDF Datei („ReadMe“) einzuhalten. Nichteinhaltung der
technischen Vorgaben und Gestaltungsrichtlinien seitens des Kunden oder eines vom Kunden beauftragten Drittanbieters, entbinden den Anbieter von seiner Leistungspflicht.
9. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Rechtskonformität, Richtigkeit und Vollständigkeit der dem Anbieter übermittelten Daten. Gleiches gilt für das Urheberrecht und das Markenrecht. Im Falle einer Zuwiderhandlung stellt der Kunde den Anbieter von den in diesem Zusammenhang geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei.
§4 Fristen
1. Der Anbieter garantiert nur dann eine vollständige Ausführung der vereinbarten Leistungen, wenn alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen (schriftlich, per E-Mail) und Grafikdateien (gemäß den technischen Anforderungen) rechtzeitig übermittelt wurden.
2. Grafikdateien: 10 Werktage vor Einsatzbeginn
3. Veranstaltungsinformationen: 5 Werktage vor Einsatzbeginn
4. Alle schriftlichen Angebote des Anbieters sind nur innerhalb des angegebenen Gültigkeitszeitraums verbindlich.
5. Nichteinhaltung von Fristen und/oder der Mitwirkungspflicht gemäß §5 seitens des Kunden entbinden den Anbieter von seiner Leistungspflicht.
6. Kündigt der Kunde einen mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag vor der Erbringung der Dienstleistung, entbindet das nicht zwingend von der vertraglich vereinbarten Vergütung gemäß §8.
Folgende Vergütungsanteile sind im Falle eine Kündigung fällig:
• 6 Wochen vor Einsatztermin gemäß Auftragsbestätigung: 10 % der Angebotssumme zzgl. MwSt.
• 4 Wochen vor Einsatztermin gemäß Auftragsbestätigung: 20 % der Angebotssumme zzgl. MwSt.
• 3 Wochen vor Einsatztermin gemäß Auftragsbestätigung: 30 % der Angebotssumme zzgl. MwSt.
• 2 Wochen vor Einsatztermin gemäß Auftragsbestätigung: 50 % der Angebotssumme zzgl. MwSt.
• 1 Woche vor Einsatztermin gemäß Auftragsbestätigung: 100 % der Angebotssumme zzgl. MwSt.
• Bereits geleistete Honorare oder Stundensätze sowie Sonderleistungen und Sonderanfertigungen sind stets in voller Höhe zu zahlen.
§5 Mitwirkungspflicht des Kunden
1. Der Kunde wird den Anbieter bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen in der Planungsphase und in der Durchführung in erforderlicher und angemessener Weise unterstützen.
2. Der Kunde duldet und ermöglicht den Zugang zum Aufstellungsort der Geräte und den Aufenthalt des Anbieters und/oder dessen Vertreters (ein bis zwei Personen) während der Veranstaltung und bis zum abgeschlossenen Abbau des aller zur Verfügung gestellten Gegenstände des Anbieters.
3. Es besteht kein Anspruch auf pausenlose Überwachung der Geräte von Seiten des Anbieters.
4. Sollen die Geräte in Räumlichkeiten Dritter verwendet werden, sorgt der Kunde im Vorhinein für eine entsprechende Duldung des Dritten. Für die Bereitstellung und eventuelle Vergütung einer geeigneten Stromquelle und eines Internetzugangs (sofern vereinbart) ist der Kunde verantwortlich. Auf die aufgestellten Geräte und Peripherie als mögliche Gefahrenquelle werden die Teilnehmer vom Kunden ausdrücklich am Veranstaltungsort hingewiesen.
5. Wenn nötig, wird der Anbieter oder dessen Vertreter die Veranstaltungsteilnehmer zur ordnungsgemäßen Benutzung des SnapCubes anleiten. Der Kunde hat dies zu ermöglichen und hinzunehmen.
6. Der Anbieter ist zu jedem Zeitpunkt in der Lage, den Einsatz abzubrechen, sollten die geforderten Umstände einen Einsatz nicht zulassen (bspw. Wetter, Vandalismus, Stromspannungen o. ä.).
§6 Anforderungen an den Einsatzort
1. Eine „Schuko” Steckdose mit mindestens 0,6 Kilowatt verfügbarer Leistung und 230 Volt, maximal 5 Meter vom Aufstellungsort entfernt, muss vorhanden sein.
2. Sofern kein Hintergrundsystem gebucht wurde, muss eine reflexionsfreie, mindestens 1,80 Meter breite und mindestens 2 Meter hohe Wand als Hintergrund zur Verfügung stehen.
3. Barrierefreier Zugang zum Aufstellungsort. Sollte dieser nicht gegeben sein, bedarf es vorheriger Absprache. Als Barriere sind mitunter Treppenstufen definiert.
4. Der Aufstellungsort muss mindestens 3,50 Meter groß sein und darf nicht im Bereich ausgewiesener Fluchtwege liegen.
5. Der Aufstellungsort muss folgende Anforderungen erfüllen:
• Wetterschutz (Niederschlag, direktes Sonnenlicht, Sturm, etc.)
• Fester, gerader und trockener Untergrund
• Einsatztemperatur zwischen 10°C und 30°C
• Schutz vor Erschütterungen und Feuer
6. WLAN Netzwerkzugang mit Internetanbindung, sofern dies für die Erbringung der Leistungen gemäß Vertrag erforderlich ist.
7. Einen Parkplatz in max. 100 Meter Entfernung vom Einsatzort. Sollte dies nicht sicher gegeben sein, ist eine schriftliche Absprache und Erläuterung der Be- und Entlade, sowie Parkplatzsituation im Vorfeld nötig.
§7 Urheberrecht & Nutzungsrecht
1. Dem Anbieter steht das Urheberrecht und Nutzungsrecht an sämtlichen digitalen und analogen Aufzeichnungen in jeglicher Form und Darstellungsweise nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Der Anbieter gewährt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung der Rechnung das einfache Nutzungsrecht, auch zu Weitergabe und Veröffentlichung.
3. Alle digitalen Aufzeichnungen verbleiben beim Anbieter. Das Kernprodukt (Stand und/oder Bewegtbilder) wird dem Kunden binnen 10 Werktagen nach Auftragsabschluss als Download zur Verfügung gestellt.
4. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an Kunden herauszugeben, wenn dieses nicht schriftlich vereinbart wurde.
5. Der Kunde trägt bei eigener oder Veröffentlichung und Weitergabe der Daten selbst Verantwortung über mögliche Konsequenzen seitens Dritter.
6. Wenn Sponsoren involviert sind, dürfen die Fotos nur unverändert veröffentlicht werden. Jegliche Bildmanipulation (z. B. das entfernen von Logos) ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Sponsors gestattet.
§8 Bildrechte & Datenrechte
1. Durch das Drücken des Auslösers ist eine konkludente Einwilligung der Nutzer in die Aufnahme ihrer Person und der Personen im Bildradius des SnapCubes gegeben.
2. Allein verantwortlich für die Inhalte der Aufzeichnungen ist der jeweilige Nutzer.
3. Werke und Personen im Hintergrund sind als unwesentliches Beiwerk gemäß §57 UrhG anzusehen.
4. Die Verwendung der mit dem SnapCube erstellten Aufnahmen zu Werbezwecken Dritter bedarf einer schriftlichen Zustimmung der gezeigten Personen oder deren Erziehungsberechtigten/Vormund. Öffentliche Events bedürfen lediglich eine ausdrückliche Kenntlichmachung des Verwendungszwecks des Bildmaterials. Erfolgt eine Beschwerde des Nutzers trotz Kenntlichmachung der Werbezwecke, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen.
5. Eltern haften für Ihre Kinder. Es liegt nicht in der Verantwortung des Anbieters eine Alterskontrolle der Nutzer durchzuführen.
6. Eine nachträgliche Löschung von Aufnahmen des SnapCubes ist mit erheblichem Aufwand verbunden und nur in Ausnahmefällen möglich (z. B. Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die Aufnahme verfassungsfeindlicher Symbole, etc.).
7. Der Anbieter behält sich vor, einzelne Aufnahmen zu jeder Zeit zu löschen, sofern eine Löschung ethisch, rechtlich oder politisch begründet ist. Die Bewertung richtet sich allein nach dem Ermessen des anwesenden (freien) Mitarbeiter/Vertreter und des Kunden.
8. Sowohl der Kunde als auch die Veranstaltungsteilnehmer sind dazu angehalten, die mit dem SnapCube erstellten Aufnahmen vor der Veröffentlichung/Verbreitung eigenverantwortlich auf Rechtskonformität (insbesondere auf Verletzuzng von Persönlichkeitsrechten, Intimsphäre
und dem Recht am eigenen Bild) zu überprüfen.
9. Durch die Option „Douple Tap-Sharing“ des SnapCubes haben Nutzer die Möglichkeit, dem Veranstalter und Kunden ein Uneingeschränktes Nutzungsrecht automatisch (durch einen erneuten Druck auf den Auslöser) zu erteilen.
10. Der Anbieter behält sich vor, nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Foto und Videoaufzeichnungen der Veranstaltung des Kunden anzufertigen und diese unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte auch gewerblich zu verwenden.
11. Der Anbieter behält sich vor, jede aufgenommene Date zu analysieren, auszuwerten, weiterzuverarbeiten und für eigene sowie Kundenzwecke zu nutzen. Hierzu zählen vorallem Reportings, Statistiken, Übermittlung der von Nutzern eingegebenen Daten an den Kunden und Bilddatenanalysen. Der Anbieter hat hierbei Sorge zu tragen, dass die Rechtskonformität nicht verletzt wird.
§9 Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Zahlungsbedingungen, Verzug
1. Es gilt die vereinbarte Vergütung. Die vom Anbieter ausgewiesenen und kommunizierten Preise verstehen sich zuzüglich der am Rechnungsdatum gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit der Vergütung ist die Nutzung des Bildmaterials gemäß §7.2. abgegolten.
2. Der Anbieter ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung bis zu 50 % der vereinbarten Vergütung zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer bei Abschluss des Vertrages gegen Rechnung zu verlangen. Wird die Anzahlung nicht binnen 14 Tagen, höchstens jedoch 5 Tage vor dem Einsatz, nach Rechnungsstellung bezahlt, ist der Anbieter zur Kündigung des Vertrages berechtigt.
3. Die Vergütung ist das Entgelt für die vereinbarte Leistung nach Zeitaufwand, sowie sämtliche gebuchte Zusatzoptionen zu angegebenen Festpreisen, soweit vertraglich nicht anders geregelt.
4. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind die in den Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Gesamtpreise und/oder Zeit- bzw. Dauerangaben unverbindliche Schätzungen, die auf den Kundenangaben beruhen. Soweit sich die Zeitdauer und die Nebenkosten verändern,
ist der Anbieter zur Nachberechnung berechtigt und der Kunde zu dessen Zahlung verpflichtet. Eine Verkürzung des Einsatzes vor Ort durch den Kunden berechtigt diesen nicht einen Erstattungsanspruch für die Zeitdifferenz zu erheben.
5. Ergeben sich durch Verschiebung von Anfangs- und Endzeiten von Kundenveranstaltungen Mehrzeiten oder ergeben sich zusätzliche (Warte-)Zeiten so ist der Kunde verpflichtet, diese Abweichung entsprechend der geltenden Preisliste zu bezahlen.
6. Wenn aufgrund von Umwelteinflüssen oder technischen Komplikationen, die nicht vom Anbieter zu verantworten sind, der Aufbau oder die Nutzung der Geräte nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, ist der Kunde dennoch zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Summe in voller Höhe verpflichtet.
7. Die Vergütung ist sofort nach Erbringung der Dienstleistung fällig. Die Rechnung ist vom Kunden sofort, höchstens jedoch innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug an den Anbieter zu zahlen. Vom Abzug ausgenommen sind Skonto- oder Gutschriftvereinabrungen. Einer Mahnung bedarf es für die
Inverzugsetzung des Schuldners nicht. Der Rechnungsbetrag ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz (derzeit 9 Prozentpunkte über dem gesetzlichen Basiszinssatz) zu verzinsen.
8. Rechnungen gelten als vom Kunden akzeptiert, wenn ihnen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt schriftlich widersprochen wird. Stellt sich nach Ablauf dieser Frist die Unrichtigkeit heraus, so können sowohl der Kunde als auch der Anbieter eine Richtigstellung aufgrund gesetzlicher Ansprüche verlangen.
9. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gem. §9.7. kommt der Kunde in Verzug, auch ohne eine gesonderte Mahnung. Während des Verzugs ist der Rechnungsbetrag zum momentan geltenden, gesetzlichen Verzugszinssatz von 9 Prozentpunkten über dem gesetzlichen Basiszinssatz, zu verzinsen. Der Anbieter behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Bei Geschäftskunden bleibt der Anspruch des Anbieters auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
10. Die Aufrechnung mit Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
§10 Leistungsstörung
1. Soweit sich Leistungsstörungen aus Gründen ergeben, die auf mangelnden Mitwirkungspflichten des Kunden beruhen oder durch andere Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, bleiben die Ansprüche des Anbieters aus dem Vertrag unberührt.
2. Beruhen Leistungsstörungen auch technischen Problemen des SnapCubes oder Fehlern des Anbieters, so bemüht der anwesende Mitarbeiter um schnellstmögliche Beseitigung. Sollte dieses nach Einschätzung des Anbieters nicht möglich sein, wird die bis dahin erbrachte Leistung abgerechnet. Einer verpflichtenden Nacherfüllung wird nicht stattgegeben. Eine Mangelbeseitigung durch den Kunden ist ausgeschlossen.
3. Der Anbieter ist ungeachtet der vertraglich vereinbarten Nutzungsdauer jederzeit zum Abtransport seines Eigentums und zum Abbruch der Dienstleistung berechtigt, sofern durch Verschulden des Kunden oder der Veranstaltungsteilnehmer ein Verbleib der Geräte und/oder des Mitarbeiters bis zum Ende der Veranstaltung unzumutbar ist. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde oder die Veranstaltungsteilnehmer die Geräte nicht ordnungsgemäß und nach Anweisung des Anbieters oder dessen Vertreters gebrauchen oder die Geräte aus anderen Gründen erheblich gefährdet sind. Die Beurteilung dessen obliegt dem Anbieter und dessen Vertreters/Mitarbeiters. Sämtliche Vergütungsansprüche bleiben unberührt.
4. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Einsatzzeiten, nicht aber auf die Einsatzdauer. Planungsfehler, Programmänderungen und Verschiebungen von Seiten des Kunden, sowie höhere Gewalt berechtigen nicht zu einer kostenlosen Verschiebung des vertraglich festgehaltenen Abbautermins.
§11 Haftung
1. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, obliegt dem Kunden. Der Kunde ist ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Ausgabe des Bildmaterials für
dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
2. Jegliche Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter sind, soweit gesetzlich möglich, ausgeschlossen.
3. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Die Haftungserleichterung gilt auch für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen im Sinne von §278 BGB. Die Haftung für
Folgeschäden ist im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper oder Gesundheitsschäden auf die Höhe der vertragsmäßigen Vergütung beschränkt.
4. Der Anbieter übernimmt keine Haftung mit der Erbringung der vertraglichen Leistung für den vom Kunden bezweckten Erfolg.
5. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für das gespeicherte Bildmaterial.
6. Der Kunde haftet für jede Veränderung, Verunreinigung oder Zerstörung des eingesetzten Eigentums des Anbieters, die von ihm selbst oder von Veranstaltungsteilnehmern verursacht werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden als der Wiederherstellungswert bzw. der Marktwert entstanden ist.
7. Ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, der Vertreter und der freien Mitarbeiter des Anbieters.
§12 Weitervermietung
1. Eine Weitervermietung oder eine unentgeltliche, zeitweilige Überlassung des SnapCubes an Dritte ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Geschäftsführung oder einer autorisierten Person gestattet.
2. Weitervermietungen bedürfen zudem einen weiteren Vertrag, indem der Umfang definiert wird.
3. Der Anbieter weist darauf hin, dass die Preise für eine Vermietung seitens SnapCubes stets öffentlich kommuniziert werden. Eine Bündelung des SnapCubes in größeren Leistungsumfängen (wie bspw. durch Eventagenturen beabsichtigt), muss dem Anbieter entsprechend kommuniziert werden.
§13 Abtretungs- und Verpfändungsverbot
Ansprüche oder Rechte des Kunden gegen den Anbieter dürfen ohne dessen Zustimmung nicht abgetreten oder verpfändet werden, es sei denn der Kunde hat ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachgewiesen.
§ 14 Widerrufsrecht und Kundendienst
Auf die Kunden, die Unternehmer sind, sind die Vorschriften für Fernabsatzverträge nicht anwendbar. Daher steht diesen Kunden kein entsprechendes Widerrufsrecht wegen Fernabsatzvertrag zu. Der Anbieter räumt ein solches auch nicht ein.
§15 Datenschutz
1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Kunden können auf Datenträgern, (Cloud-) Servern und in zum Geschäftsbetrieb wichtigen Programmen gespeichert werden. Der Anbieter verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen und personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln.
2. Alle erhobenen personenbezogenen Daten werden stets verschlüsselt oder versiegelt versand.
§16 Außerordentliche Vertragsänderungen
1. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
2. Der Vertrag kann beidseitig aus wichtigen Gründen nach Ankündigung ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Wichtige Gründe sind beispielsweise die Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Zahlungspflichten oder der Mitwirkungspflichten des Kunden gem. §6 d
§17 Schlussbestimmungen
1. Der Kunde ist zur Abtretung von Forderungen aus diesem Vertrag nur nach vorherigen schriftlicher Zustimmung des Anbieters berechtigt.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGBs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Leistungserbringungen im Ausland.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Alle Parteien verpflichten sich, die ungültigen oder ergänzungsbedürftigen Bestimmungen durch eine sinngemäße, aber wirksame Regelung zu ersetzen, die der angestrebten Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.
Datum der letzten Überarbeitung: 7. Februar 2019