ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


SnapCube® Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

SnapCube® ist eine Marke der SnapNext GmbH & Co. KG (nachfolgend SnapNext). Unter dem Namen SnapCube® vermieten und verkaufen wir individualisierbare und erweiterbare Foto- und Videobox-Systeme sowie interaktive WebApps für Events und digitale Kampagnen.


§1 Geltungsbereich & Vertragssprache

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge und Vereinbarungen, die du mit SnapNext (Rommerskirchener Straße 21, 50259 Pulheim) im Zusammenhang mit Produkten und Leistungen der Marke SnapCube® schließt.

  2. Mit Annahme eines Angebots oder der Entgegennahme einer Leistung von SnapNext erkennst du diese AGB an.

  3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen von dir werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Geschäftsführung von SnapNext stimmt dem schriftlich zu.

  4. Individuelle Vereinbarungen (einschließlich Ergänzungen und Nebenabreden) haben, sofern schriftlich festgehalten, Vorrang vor diesen AGB.

  5. Diese AGB gelten ohne erneuten Hinweis auch als Rahmenvereinbarung für alle weiteren Aufträge und zukünftigen Verträge zwischen dir und SnapNext.

  6. Vertragssprache ist Deutsch (Anm.: Eine Übersetzung ins Englische wird ggf. zu Informationszwecken bereitgestellt, ist jedoch nicht rechtsverbindlich).


§2 Angebote, Vertragspartner und Vertragsschluss

  1. Vertragspartner sind SnapNext auf der einen Seite und du als Auftraggeberin (egal ob juristische Person, Unternehmen oder private/r Veranstalterin) auf der anderen Seite.

  2. Die auf unseren Websites oder in Werbematerialien gezeigten Preise und Leistungen sind freibleibend und unverbindlich. Sie dienen der Information und stellen kein rechtsverbindliches Angebot dar.

  3. Ein Vertrag mit SnapNext kommt erst zustande, wenn wir dein schriftliches oder mündliches Einverständnis zu unserem Angebot erhalten und bestätigen. Der Vertrag tritt mit Zugang deiner Auftragsbestätigung bei uns in Kraft.


§3 Leistungsumfang, Leistungen & Konfiguration

  1. SnapNext erbringt Leistungen in den Bereichen Grafikdesign, Softwareentwicklung, Aufzeichnung, Reproduktion und Verbreitung von Bild- und Tonaufnahmen sowie der Bereitstellung der dazugehörigen Technik und Umgebung – jeweils gemäß der mit dir vereinbarten Leistungen und gebuchten Optionen. Art, Ort, Zeit und Umfang der Dienstleistungen sowie spezielle Kundenwünsche werden im jeweiligen Vertrag oder der Auftragsbestätigung festgelegt. Zusagen, die den vereinbarten Leistungsumfang ändern oder erweitern, sind nur gültig, wenn sie von der Geschäftsführung von SnapNext oder einer autorisierten Person schriftlich bestätigt werden.

  2. Der konkrete Leistungsumfang des Auftrags ergibt sich aus unserem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Darin ist definiert, welche Produkte, Module und Services wir für dich bereitstellen. SnapNext schuldet keinen bestimmten Erfolg im Sinne eines Werkvertrags – wir erbringen die vereinbarte Leistung, jedoch garantieren wir kein bestimmtes Ergebnis (z.B. eine bestimmte Anzahl an Besuchern oder eine bestimmte Werbewirkung).

  3. Wir bieten ein modulares Leistungskonzept an. Je nach gebuchtem Paket können verschiedene Zusatzleistungen Teil des Projekts sein. Beispiele hierfür sind:


    • KI-gestützte Bildbearbeitung (z.B. AI-Filter, Hintergrundersetzung, Face-Swap-Effekte),

    • WebApp-Module (z.B. Online-Fotobox für Hybrid-Events),

    • digitale Add-ons (z.B. E-Mail-Versand von Fotos, Gewinnspiel-Module, Live-Galerien, Datenexporte in CRM-Systeme),

    • Design- und Branding-Leistungen (individuelle Overlays, Gehäuse-Branding, Landingpages etc.),

    • Eventlogistik (Lieferung, Auf- und Abbau, Transport, Übernachtung),

    • Support-Optionen (telefonischer Support, Vor-Ort-Betreuung, Fernwartung).

      Diese Zusatzoptionen sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich im Angebot/Vertrag aufgeführt sind. Du kannst so dein Leistungspaket individuell zusammenstellen.


  4. SnapNext ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter (Subunternehmer) zu bedienen, sofern wir die vertraglichen Pflichten dir gegenüber erfüllen.

  5. Die Konfiguration und Individualisierung unserer Systeme erfolgt gemäß deiner Buchung: Je nach gewähltem Leistungsumfang können z.B. die Gehäuse der Fotoboxen, die Ausdrucke, Bildschirminhalte, Landingpages, WebApps, Hintergründe, Counter-Systeme, Fotoböden, Video- und Audioaufzeichnungen usw. frei gestaltet werden. Voraussetzung ist, dass deine Inhalte mit den ethischen, rechtlichen und geschäftlichen Grundsätzen von SnapNext sowie geltendem Recht vereinbar sind.

  6. Grafikdesign-Leistungen: Sofern wir für das Grafikdesign beauftragt sind, erstellen wir einen Entwurf, den du unverzüglich prüfen musst. Weitere Entwürfe sind nicht im Festpreis enthalten und werden – falls von dir gewünscht – nach unserer Preisliste zusätzlich berechnet.

  7. Freigabe von Layouts: Wir beginnen mit der Umsetzung von Druck- oder Produktionsteilen (z.B. Layoutdruck, Gehäusefolierung) erst nach deiner schriftlichen Freigabe (z.B. per E-Mail). Diese Freigabe ist bindend – stell also bitte sicher, dass alle Details stimmen. Für Fehler, die du in freigegebenen Entwürfen übersehen hast, übernehmen wir keine Haftung; etwaige Korrekturen nach Freigabe gehen zu deinen Lasten.

  8. Vom Kunden gestelltes Design: Entscheidest du dich, eigene Designs zu liefern oder einen Drittanbieter damit zu beauftragen, musst du sämtliche von SnapNext übermittelten technischen Vorgaben und Gestaltungsrichtlinien (siehe unsere „ReadMe“-PDF-Vorlage) einhalten. Hältst du dich nicht an diese Vorgaben, sind wir von unserer Leistungspflicht insoweit befreit, d.h. wir müssen das fehlerhafte Material nicht verarbeiten. Die von uns bereitgestellten Vorlagen und Anleitungen bleiben geistiges Eigentum von SnapNext.

  9. Verantwortung für Inhalte: Du bist alleine dafür verantwortlich, dass alle von dir übermittelten Daten und Inhalte (Bilder, Logos, Texte usw.) rechtlich zulässig, korrekt und vollständig sind. Das betrifft insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter. Verstößt du gegen diese Pflicht, stellst du SnapNext von allen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei. Mit anderen Worten: Sollten aufgrund der von dir bereitgestellten Inhalte Dritte uns gegenüber Ansprüche erheben, trägst du dafür die Verantwortung und etwaige Kosten.


§4 Fristen für Vorbereitung & Mitwirkung

Damit wir einen reibungslosen Ablauf garantieren können, bist du verpflichtet, uns benötigte Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Nur dann können wir alle Leistungen vollständig und pünktlich erbringen. Insbesondere gelten folgende Vorlaufzeiten (sofern im Angebot nicht anders festgelegt):

  • Grafikdateien (Layout, Branding, Druckdateien):

    • Hintergrunddruck (für Rückwände, Greenscreen etc.): 21 Tage vor Einsatzbeginn

    • Layouts/Brandings (Overlays, Logos, Drucklayouts): 21 Tage vor Einsatzbeginn

  • Veranstaltungsinformationen (genaue Event-Daten, Location, Zeitplan, Ansprechpartner vor Ort): 5 Werktage vor Einsatzbeginn

Bitte halte dich an diese Fristen. Solltest du mit der Zulieferung der benötigten Inhalte oder Informationen in Verzug geraten oder deinen Mitwirkungspflichten (siehe §6) nicht nachkommen, sind wir von unserer Leistungspflicht insoweit befreit. Das heißt, wir übernehmen keine Garantie, dass wir trotz verspäteter Zulieferung noch alles wie vereinbart umsetzen können.

Alle unsere schriftlichen Angebote sind nur innerhalb der angegebenen Gültigkeitsdauer verbindlich. Nimmst du ein Angebot erst nach Ablauf dieser Frist an, benötigen wir eine neue Bestätigung.

Wichtig: Haltest du die oben genannten Fristen und Pflichten nicht ein, kann es sein, dass wir gewisse Leistungen nicht mehr rechtzeitig bereitstellen können (z.B. Druck von personalisierten Hintergründen). In einem solchen Fall entfällt unsere Leistungspflicht für die betreffenden Punkte, dennoch bleibt der Vergütungsanspruch bestehen (sofern wir dich auf die Fristen hingewiesen haben).


§5 Stornobedingungen und Vertragskündigung

  1. Stornierung durch dich (Auftraggeber): Wenn du einen bereits erteilten Auftrag vor Leistungserbringung kündigen bzw. stornieren möchtest, entbindet dich das nicht automatisch von der vereinbarten Zahlung. Je nach Zeitpunkt der Stornierung stellen wir dir einen Anteil der Angebotssumme (netto) wie folgt in Rechnung:


    • Stornierung bis 6 Wochen vor dem vereinbarten Einsatztermin: 10 % der Angebotssumme

    • Stornierung bis 4 Wochen vor dem Einsatztermin: 20 % der Angebotssumme

    • Stornierung bis 3 Wochen vor dem Einsatztermin: 30 % der Angebotssumme

    • Stornierung bis 2 Wochen vor dem Einsatztermin: 50 % der Angebotssumme

    • Stornierung bis 1 Woche vor dem Einsatztermin (oder kurzfristiger): 100 % der Angebotssumme


    Bereits angefallene Honorare, Arbeitsstunden sowie Sonderleistungen oder Sonderanfertigungen (z.B. individuell produzierte Hintergründe, Designarbeiten, Programmierung) sind stets in voller Höhe zu bezahlen, da diese unabhängig vom Event bereits erbracht wurden.


  2. Kündigung aus wichtigem Grund: Unabhängig von den oben genannten Stornogebühren kann jedem Vertragspartei der sofortige Rücktritt bzw. die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund zustehen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der jeweils andere Vertragspartner seine vertraglichen Pflichten grob verletzt. Für SnapNext wären wichtige Gründe z.B.:


    • wenn du fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht leistest,

    • wenn du nachhaltig bei der Vorbereitung oder Durchführung des Events nicht mitwirkst (z.B. wiederholt erforderliche Informationen nicht bereitstellst),

    • oder wenn bei der Veranstaltung Umstände eintreten, die eine Fortsetzung unzumutbar machen (siehe auch §13 Leistungsstörungen und §14 Haftung).

      Für dich als Kunde können wichtige Gründe z.B. vorliegen, wenn SnapNext trotz angemessener Fristsetzung wesentliche Vertragsleistungen nicht erbringt.


    Im Falle einer berechtigten fristlosen Kündigung entfallen wechselseitige zukünftige Leistungspflichten, bereits erbrachte Leistungen sind aber abzurechnen. Bereits entstandene Kosten oder Vergütungsansprüche für Teilleistungen von SnapNext bleiben auch bei Kündigung aus wichtigem Grund erhalten, sofern die Gründe nicht von SnapNext zu vertreten sind.


§6 Pflichten des Veranstalters (Mitwirkungspflichten)

Für einen erfolgreichen Einsatz unserer SnapCube-Systeme und Services ist deine aktive Mitwirkung erforderlich. Daher erwarten wir von dir als Veranstalter und Auftraggeber folgende Pflichten:

  • Kooperation: Du unterstützt unser Team in erforderlicher und angemessener Weise während der Planungsphase und der Durchführung des Events. Bitte stelle sicher, dass ein verantwortlicher Ansprechpartner erreichbar ist, um Fragen zu klären oder Entscheidungen zu treffen.

  • Zugang zum Standort: Du duldest und ermöglichst den Zugang zu dem Aufbau- und Aufstellungsort der Geräte für uns und unser Personal (bzw. beauftragte Dritte). Unser Team (in der Regel 1-2 Personen) benötigt Zugang während des Auf- und Abbaus sowie während der Veranstaltung, um ggf. Wartungen oder Eingriffe vorzunehmen.

  • Hinweise an Teilnehmer: Weise die Teilnehmer*innen deiner Veranstaltung darauf hin, dass am Standort unser Equipment aufgebaut ist und entsprechend vorsichtig behandelt werden muss. Insbesondere Fotobox-Systeme, Beleuchtung, Kabel und Stative dürfen nicht unbefugt bewegt oder manipuliert werden. Auf mögliche Gefahrenquellen (z.B. Stolperfallen durch Kabel oder Stative) musst du die Gäste ausdrücklich hinweisen.

  • Keine dauernde Überwachung: Sofern nicht ausdrücklich eine durchgehende Betreuung durch uns gebucht wurde (siehe §13 Support & Betreuung), besteht kein Anspruch auf ständige Überwachung der Geräte durch SnapNext. Unsere Fotoboxen sind so konzipiert, dass sie autonom funktionieren. Du bist jedoch dafür verantwortlich, das Gerät im Auge zu behalten, wenn kein SnapNext-Personal vor Ort ist.

  • Einsatzort bei Dritten: Wenn die Geräte in Räumlichkeiten Dritter (z.B. gemietete Eventlocation, Messehalle) eingesetzt werden, musst du im Vorhinein die erforderlichen Genehmigungen einholen, damit wir unser Equipment dort aufstellen und betreiben dürfen. Stelle außerdem sicher, dass alle Auflagen der Location (z.B. Brandschutzvorschriften, Bodenschutz bei Technik) erfüllt sind.

  • Strom und Internet: Für die Bereitstellung einer ausreichenden Stromquelle und – sofern im Vertrag vorgesehen – eines funktionsfähigen Internetzugangs am Veranstaltungsort bist du allein verantwortlich (Details siehe §7 Technische Anforderungen und §8 Internetverfügbarkeit). Falls vor Ort spezielle Anschlüsse oder Zugangsdaten benötigt werden, kümmere dich bitte rechtzeitig darum.

  • Unterweisung der Gäste: Falls nötig, wird unser Team oder eine beauftragter Vertreterin von SnapNext die Teilnehmerinnen vor Ort in die ordnungsgemäße Benutzung der Fotobox (SnapCube, Loop etc.) einweisen. Du ermöglichst und unterstützt diese Einweisung aktiv (z.B. indem du zu Beginn auf die Einweisung hinweist und den Zugang zu Mikrofon/Lautsprecher o.Ä. organisierst, falls eine Ansage gewünscht ist).

  • Abbruch bei Gefahr: SnapNext ist jederzeit berechtigt, den Einsatz abzubrechen und die Geräte abzubauen, wenn die erforderlichen Umstände für einen sicheren Betrieb nicht gegeben sind. Beispiele: extreme Witterung (Regen, Sturm bei Outdoor-Einsatz ohne Schutz), Vandalismus oder Gewaltandrohung, wiederholte unsachgemäße Bedienung trotz Hinweis, Stromausfälle oder gefährliche Spannungsschwankungen. Diese Maßnahme dient dem Schutz von Personen und Equipment. In einem solchen Fall behalten wir uns den vollen Vergütungsanspruch vor, sofern die Gründe außerhalb unserer Kontrolle liegen.

  • Unterkunft bei Bedarf: Sollte unser Team aufgrund der Entfernung oder Einsatzzeiten eine Übernachtung benötigen (z.B. bei mehrtägigen Events oder sehr langer Anreise), stimmst du dies rechtzeitig mit uns ab. Idealerweise stellst du eine angemessene Unterkunft zur Verfügung oder übernimmst die Übernachtungskosten gemäß Vereinbarung.

  • Sonstige Mitwirkungen: Du unterstützt uns außerdem bei allen weiteren zumutbaren Handlungen, die für die Leistungserbringung notwendig sind – z.B. Einholung von Foto-/Dreherlaubnissen an bestimmten Locations, Bereitstellen von Parkausweisen oder Zugangskarten, etc.


§7 Technische Anforderungen am Einsatzort

Damit unsere Technik reibungslos funktioniert, muss der Veranstaltungsort einige technische Voraussetzungen erfüllen. Bitte sorge dafür, dass folgende Bedingungen am Aufstellungsort gegeben sind oder rechtzeitig vorbereitet werden:

  • Stromversorgung: Es muss eine Standard-Schuko-Steckdose (230 V) mit mindestens 0,6 kW verfügbarer Leistung vorhanden sein, idealerweise nicht weiter als 5 Meter vom Aufstellungsort der Fotobox entfernt. (Für größere Aufbauten wie den Loop oder mehrere Geräte entsprechend mehr Stromkreise – dies wird im Voraus mit dir abgestimmt.)

  • Hintergrund (bei Fotoboxen): Sofern du kein Hintergrundsystem bei uns gebucht hast, stelle bitte einen reflexionsfreien Hintergrund zur Verfügung, mindestens ca. 1,80 m breit und 2 m hoch (z.B. eine einfarbige Wand oder Stoffbahn), vor der die Fotos gemacht werden können. Optimal ist ein matter, nicht spiegelnder Hintergrund.

  • Platzbedarf: Je nach gebuchtem Produkt wird eine bestimmte Mindestfläche für den Aufbau benötigt, die frei und zugänglich sein muss (und keine Fluchtwege blockieren darf):

    • Für den SnapCube (Foto-Box) empfehlen wir mindestens 6 m² freie Fläche.

    • Für das Loop-Rig (GIF-Booth LOOP) empfehlen wir mindestens 9 m² freie Fläche (insbesondere, da hier ein Kamerakreis aufgebaut wird).

      (Hinweis: Genaue Maßangaben und technische Daten der Geräte können bei Bedarf vorab bei uns erfragt werden.)

  • Barrierefreiheit: Ein barrierefreier Zugang zum Aufbauort ist wünschenswert (z.B. ebenerdiger Eingang oder Aufzug, wenn im Stockwerk). Falls es Hindernisse gibt (Treppenstufen, enge Durchgänge, kein Aufzug), informiere uns bitte frühzeitig. Gegebenenfalls müssen wir dann mehr Zeit oder Personal für den Aufbau einplanen. Wenn ein Aufzug genutzt werden kann, kläre vorab die Abmessungen und Tragkraft des Aufzugs mit uns, um sicherzustellen, dass unser Equipment hineinpasst.

  • Umgebungsbedingungen: Der Aufstellungsort sollte witterungsgeschützt sein – direkter Regen, Schnee oder dauerhaft pralle Sonne sind zu vermeiden (bei Outdoor-Events also bitte ein Zelt/Pavillon oder eine überdachte Fläche vorsehen). Der Untergrund muss fest, eben und trocken sein, damit unsere Geräte stabil stehen und nicht beschädigt werden. Die Temperatur sollte während des Betriebs idealerweise zwischen 10°C und 30°C liegen (extreme Hitze oder Kälte kann die Technik beeinträchtigen). Halte den Bereich um die Geräte frei von starken Erschütterungen oder Vibrationen (z.B. nicht direkt neben riesigen Lautsprecherboxen aufstellen) und fern von offenem Feuer oder extrem staubigen Umgebungen.

  • Internetverbindung: Falls für gebuchte Leistungen Internet benötigt wird (z.B. für Live-Uploads, Online-Galerien, WebApps, KI-Features – siehe §8), muss am Einsatzort ein funktionierender WLAN- oder LAN-Zugang mit Internet bereitstehen. Die Zugangsdaten solltest du uns rechtzeitig mitteilen. Falls vor Ort kein Internet vorhanden ist, sprich uns darauf an – wir können nach Absprache einen mobilen LTE-Hotspot mitbringen (siehe §8 Internetverfügbarkeit).

  • Parkmöglichkeit: Bitte stelle einen Parkplatz (idealerweise für einen Transporter oder PKW mit Anhänger) in maximal 100 m Entfernung zum Aufbauort zur Verfügung, damit wir das Equipment bequem anliefern können. Falls dies nicht möglich ist (z.B. Innenstadtlage ohne Parkplätze), informiere uns vorab detailliert über die Lade- und Parksituation. Eventuell benötigen wir dann extra Zeit oder Hilfsmittel für den Transport.

Alle genannten Anforderungen sollten spätestens zum Zeitpunkt unseres Eintreffens am Veranstaltungsort erfüllt sein. Sollten wichtige Voraussetzungen fehlen (kein Strom, kein Zugang, deutlich zu wenig Platz etc.), liegt es in unserem Ermessen, den Aufbau abzulehnen oder zu verzögern, bis die Bedingungen hergestellt sind – die Verantwortung hierfür und etwaige dadurch entstehende Wartezeiten oder Kosten liegen bei dir.


§8 Internetverfügbarkeit

Für viele unserer Services ist eine stabile Internetverbindung essenziell. Bitte beachte hierzu folgende Punkte:

  • Notwendigkeit: Leistungen wie Live-Uploads von Fotos/Videos, E-Mail-Versand von Medien, WebApp-Funktionen, KI-basierte Bildverarbeitung in der Cloud oder Live-Galerien erfordern eine zuverlässige Internetanbindung während des Events. In unserem Angebot weisen wir aus, ob und welche Module Internet voraussetzen.

  • Verantwortung des Kunden: Du bist dafür verantwortlich, am Veranstaltungsort eine ausreichend schnelle und stabile Internetverbindung bereitzustellen, sofern dies für die gebuchte Leistung erforderlich ist. Optimal ist ein eigener LAN-/WLAN-Zugang mit hoher Bandbreite. Falls die Venue Internet bietet, kläre vorab, ob die Kapazität für unsere Zwecke ausreicht (insbesondere Upload-Geschwindigkeit, wenn viele Daten übertragen werden müssen).

  • Mobiler Hotspot (Optional): Wenn kein geeignetes Internet vor Ort verfügbar ist, können wir nach Absprache einen mobilen LTE-Hotspot zur Verfügung stellen (siehe auch §7). Beachte jedoch, dass die Geschwindigkeit und Stabilität eines mobilfunkbasierten Hotspots von der Netzabdeckung am Veranstaltungsort abhängen und nicht garantiert werden können. Wir verwenden in der Regel LTE/5G mit einer typischen Reichweite von ca. 5-10 m um die Fotobox. Ein Hotspot ermöglicht den direkten Upload von Fotos/Videos und die Fernwartung durch uns, jedoch können höhere Latenzen auftreten.

  • Haftungsausschluss bei Internetproblemen: Sollte keine oder eine unzureichende Internetverbindung verfügbar sein (sei es, weil vor Ort kein Netz besteht oder ein gestelltes WLAN ausfällt), können bestimmte Funktionen unseres Systems eingeschränkt oder nicht nutzbar sein (z.B. Versand von E-Mails verspätet erst nach dem Event, keine Echtzeit-Uploads, Verzögerungen bei KI-Processing etc.). Ein solcher Umstand liegt außerhalb unserer Verantwortung, sofern wir dich im Vorfeld auf die Erforderlichkeit einer Internetverbindung hingewiesen haben. Ein Ausfall oder Mangel der Internetverbindung berechtigt dich nicht zur Minderung der Vergütung, wenn der Fehler nicht in unserem Verantwortungsbereich lag.

  • Datenschutz bei Internetdiensten: Bei allen internetbasierten Funktionen achten wir auf Datenschutz und Sicherheit (siehe §18/§19 Datenschutz). Dennoch solltest du dafür sorgen, dass z.B. Zugangsdaten zum Event-WLAN nicht unbefugt verbreitet werden, um die Verbindungskapazität nicht durch fremde Nutzer zu belasten.

Zusammengefasst: Ohne Internet geht vieles nicht! Bitte sorge dafür, dass entweder vor Ort Netzwerk vorhanden ist oder buche rechtzeitig einen Hotspot bei uns, wenn du unsicher bist. Wir beraten dich dazu gerne im Vorfeld.


§9 Urheberrecht & Nutzungsrechte an Foto- und Videoaufnahmen

Im Zusammenhang mit unseren Fotoboxen und Kamera-Tools entstehen digitale (und ggf. analoge) Aufnahmen. Die Rechte daran werden wie folgt geregelt:

  • Urheberrecht bei SnapNext: Sämtliche Foto- und Videoaufnahmen, die mit unseren Geräten oder durch unsere Dienstleistungen entstehen, unterliegen zunächst dem Urheberrecht von SnapNext. Das bedeutet, wir (bzw. unsere eingesetzten Fotograf*innen oder Systeme) sind die Urheber der Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes.

  • Einräumung von Nutzungsrechten an dich: Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhältst du als Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an allen im Rahmen des Events erstellten Aufnahmen. Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht, die Fotos und Videos für deine Zwecke zu verwenden, sie an Dritte weiterzugeben (z.B. an Gäste, Sponsoren oder auf Social Media) und zu veröffentlichen. Eine kommerzielle Weiternutzung durch dich ist ebenfalls gestattet, soweit nicht anders vereinbart.

  • Verbleib der Originaldaten: Alle Originaldaten/-dateien der digitalen Aufnahmen verbleiben bei SnapNext. Das heißt, wir speichern die Rohdaten (Fotos, Videos) auf unseren Systemen. Das Kernprodukt – also die finalen Fotos (und ggf. Video-/GIF-Dateien) – stellen wir dir innerhalb von 10 Werktagen nach Veranstaltungsende in geeigneter Form zur Verfügung, in der Regel als Download-Link.

  • Herausgabe anderer Daten: Wir sind nicht verpflichtet, dir darüber hinaus Rohdaten, Projektdateien oder sonstige Datenträger auszuhändigen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. (Beispiel: Unbearbeitete Fotos, Layoutdateien oder Software sind nur dann herauszugeben, wenn wir dies vertraglich so festgelegt haben.)

  • Verantwortung bei Veröffentlichung: Wenn du die Aufnahmen erhältst und selbst veröffentlichst oder an Dritte weitergibst, trägst du die Verantwortung für die korrekte Nutzung. Insbesondere bist du dafür verantwortlich, die Aufnahmen nur im rechtlich zulässigen Rahmen zu nutzen (siehe §10 Bildrechte & Datenrechte) – etwa darauf zu achten, keine Persönlichkeitsrechte zu verletzen oder Logos unbefugt zu entfernen. Sollten Dritte wegen deiner Verwendung der Bilder Ansprüche erheben, musst du diese Ansprüche selbst abwehren.

  • Sponsoren und Branding: Falls im Projekt Sponsoren involviert sind (z.B. Logos von Sponsoren auf den Fotos), darfst du die erstellten Fotos nicht verändern, bevor du sie veröffentlichst oder weitergibst. Insbesondere das Entfernen oder Verfremden von Sponsor-Logos auf den Bildern ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Sponsors erlaubt. (Hintergrund: Sponsoren geben oft nur die unveränderte Veröffentlichung frei, damit ihre Logos sichtbar bleiben.)


§10 Bildrechte der Teilnehmer & Umgang mit Aufnahmen

Die Nutzung unserer Fotobox durch deine Gäste sowie die dabei entstehenden Aufnahmen werfen einige rechtliche Fragen auf. Hierzu gelten folgende Regelungen, um sowohl dich als auch uns abzusichern:

  • Einwilligung der Fotobox-Nutzer: Durch das Betätigen des Auslösers an der Fotobox oder Kamera erklärt der/die jeweilige Nutzer*in konkludent seine/ihre Einwilligung, fotografiert oder gefilmt zu werden. Das gilt auch für Personen, die sich im Aufnahmebereich des SnapCube befinden (Gruppenfotos etc.). Die Gäste wissen in der Regel, dass sie fotografiert werden – mit dem Drücken des Start-Knopfes willigen sie in die Aufnahme ein.

  • Verantwortlichkeit der Nutzer: Allein verantwortlich für den Inhalt der aufgenommenen Bilder sind die jeweiligen Nutzer*innen selbst. Wenn also ein Gast z.B. an der Fotobox etwas Unerlaubtes tut (anstößige Gesten, urheberrechtlich geschützte Motive in die Kamera hält etc.), liegt die Verantwortung dafür beim Gast bzw. letztlich beim Veranstalter, nicht bei SnapNext. Wir stellen nur die Technik.

  • Beiwerk im Hintergrund: Dinge oder Personen, die zufällig im Hintergrund von Aufnahmen erscheinen, gelten als unwesentliches Beiwerk im Sinne von §57 UrhG. Das bedeutet, sie treten rechtlich in den Hintergrund und sind zulässig, solange sie nicht Hauptmotiv des Bildes sind.

  • Aufnahmen zu Werbezwecken Dritter: Möchtest du (oder ein Sponsor/Partner von dir) die mit dem SnapCube erstellten Aufnahmen zu Werbezwecken nutzen (z.B. veröffentlichen in einer Werbekampagne, Social Media, Flyer), musst du dafür Sorge tragen, dass die darauf erkennbaren Personen damit einverstanden sind. Grundsatz: Eine schriftliche Zustimmung der abgebildeten Personen oder ihrer Erziehungsberechtigten/Vormunde ist einzuholen, wenn das Material zu Werbezwecken Dritter (z.B. Sponsoren) verwendet wird.

    • Bei öffentlichen Events (z.B. Messe, öffentlich zugängliche Veranstaltungen) reicht es in der Regel, klar ersichtlich zu machen, dass die Fotos zu Werbezwecken genutzt werden (z.B. durch einen Aushang am Fotobox-Stand, der darauf hinweist).

    • Sollte sich trotz eines solchen Hinweises im Nachhinein ein Nutzer beschweren, der auf einem veröffentlichten Bild zu sehen ist, bist du als Veranstalter verpflichtet, dich um die Klärung zu kümmern (etwa das Bild ggf. aus der Werbekampagne zu entfernen).

  • Minderjährige Teilnehmer: Beachte, dass Eltern für ihre Kinder haften. Wir kontrollieren nicht das Alter der Fotobox-Nutzer (das können und dürfen wir auch gar nicht vor Ort). Es obliegt dir als Veranstalter, ggf. sicherzustellen, dass minderjährige Gäste nur mit Einwilligung der Eltern fotografiert werden oder die Eltern vor Ort sind. In der Praxis wird das selten problematisch sein (Familienfeiern o.ä.), aber bei z.B. öffentlich zugänglichen Events mit Kindern behalte dies im Auge.

  • Löschung von Aufnahmen: Nachträgliche Löschungen oder das Aussortieren einzelner Fotos/Videos auf deinen Wunsch sind mit erheblichem Aufwand verbunden und daher nur in Ausnahmefällen möglich – etwa wenn es zu gravierenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen gekommen ist oder verbotene Inhalte aufgenommen wurden (z.B. verfassungsfeindliche Symbole). In solchen Fällen kontaktiere uns bitte umgehend, wir schauen was wir tun können. Im Normalfall werden die Aufnahmen jedoch nicht manuell durch uns überprüft oder gelöscht.

  • Löschung durch SnapNext: SnapNext behält sich seinerseits vor, einzelne Aufnahmen sofort zu löschen, wenn dafür ein triftiger Grund vorliegt – etwa ethische, rechtliche oder politische Bedenken. Die Entscheidung darüber trifft unser vor Ort anwesendes Personal bzw. unsere Vertreterin nach pflichtgemäßem Ermessen, idealerweise in Rücksprache mit dir als Auftraggeber. (Beispiel: Ein Gast zeigt auf einem Foto eine obszöne Geste oder politisch extremistisches Symbol – wir dürfen solche Bilder entfernen.)

  • Prüfung vor Veröffentlichung: Sowohl du als auch die Gäste sollten die aufgenommenen Fotos vor einer Veröffentlichung oder Verbreitung selbstständig auf Rechtskonformität überprüfen. Insbesondere achtet darauf, keine Persönlichkeitsrechte Dritter, die Intimsphäre oder das Recht am eigenen Bild zu verletzen. Wir empfehlen, im Zweifel die betreffenden Personen vor Veröffentlichung um Erlaubnis zu fragen oder auf die Veröffentlichung problematischer Bilder zu verzichten.

  • Double-Tap Sharing (Nutzungsrecht der Bilder): Unsere SnapCube-Fotobox verfügt optional über eine „Double Tap“-Funktion. Durch zweimaliges Tippen auf den Auslöser können Nutzer*innen dem Veranstalter (also dir) automatisch ein unbeschränktes Nutzungsrecht an ihrem gerade gemachten Foto einräumen. Wenn dieses Feature aktiviert ist und die Gäste es nutzen, darfst du die betreffenden Bilder also frei für deine Zwecke verwenden. (Hinweis: Standardmäßig wird dies durch einen kurzen Hinweistext in der App erläutert, bevor der zweite Tap durchgeführt wird.)

  • SnapNext Eigenwerbung: Wir freuen uns, wenn wir erfolgreiche Projekte als Referenz zeigen dürfen. Daher behalten wir uns vor – nach vorheriger Absprache mit dir – eigene Foto- und Videoaufnahmen deiner Veranstaltung zu machen oder ausgewählte Ergebnisse aus deinem Event zu nutzen, um sie für unsere gewerblichen Zwecke einzusetzen (z.B. auf unserer Webseite oder in Präsentationen). Selbstverständlich respektieren wir dabei die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen: z.B. wählen wir eher Fotos, wo Personen zufällig von hinten zu sehen sind oder holen im Zweifel eine Freigabe ein.

  • Analyse und Verwendung von Nutzungsdaten: SnapNext behält sich zudem vor, jede aufgenommene Datei technisch zu analysieren und auszuwerten sowie die dabei gewonnenen Daten weiterzuverarbeiten – sowohl für eigene Zwecke als auch in deinem Auftrag. Das umfasst beispielsweise die Erstellung von Reports und Statistiken (Anzahl Fotos, Nutzungszeiten, etc.), die Übermittlung von eingegebenen Nutzerdaten (E-Mail-Adressen, Umfrageantworten etc.) an dich als Auftraggeber sowie Bilddaten-Analysen (z.B. zu Marketingzwecken oder zur Systemverbesserung). Wichtig: Du musst sicherstellen, dass durch solche Nutzungen keine Rechte verletzt werden – insbesondere, dass deine Gäste darüber informiert sind und z.B. im Rahmen eines Datenschutz-/Teilnehmerhinweises ihre Einwilligung gegeben haben, falls erforderlich. (Siehe hierzu auch Datenschutz §19: Du bist Verantwortlicher für Endnutzerdaten.)


§11 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

  1. Preise und Umsatzsteuer: Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Alle von SnapNext genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen. In unseren Angeboten wird die MwSt. ausgewiesen. Mit deiner Zahlung der Vergütung sind auch die Nutzungsrechte an den Bildern gemäß §9 (2) abgegolten – d.h. du musst für die Bildnutzung kein extra Honorar zahlen.

  2. Anzahlung: SnapNext ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine Anzahlung von bis zu 50% der Gesamtvergütung (zzgl. MwSt.) gegen Rechnungsstellung zu verlangen. Wird die vereinbarte Anzahlung nicht innerhalb von 14 Tagen (spätestens jedoch 5 Tage vor dem Eventtermin) nach Rechnungsdatum bezahlt, ist SnapNext berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. (Im Klartext: Ohne fristgerechte Anzahlung sind wir nicht verpflichtet, die Leistung zu erbringen.)

  3. Zusammensetzung der Vergütung: Die Vergütung setzt sich aus der Entlohnung für die vereinbarte Leistung (z.B. Tagesmiete der Fotobox, Pauschalen für WebApps etc.) sowie allen gebuchten Zusatzoptionen zum angegebenen Festpreis zusammen, sofern nicht abweichend geregelt. Dienstleistungen, die nach Zeitaufwand abgerechnet werden (z.B. Design- oder Projektstunden), werden ebenfalls gemäß Vereinbarung berechnet. Unsere Preislisten und Angebote geben hierüber Auskunft.

  4. Schätzungen und Mehraufwand: Soweit nicht anders schriftlich fixiert, sind die in Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Gesamtpreise sowie Zeit-/Dauerangaben unverbindliche Schätzungen auf Basis deiner Angaben. Sollte sich während der Durchführung zeigen, dass mehr Zeit oder zusätzlicher Aufwand erforderlich ist (z.B. Verlängerung der Einsatzzeit, zusätzliche Druckmedien, höherer Verbrauch, extra Auf- oder Abbauzeiten), ist SnapNext berechtigt, diese Mehrleistungen nachträglich in Rechnung zu stellen, und du bist verpflichtet, die Mehrkosten zu tragen. Eine Verkürzung der vereinbarten Einsatzdauer von deiner Seite (z.B. vorzeitiger Abbau auf deinen Wunsch) berechtigt dich nicht zu einer Reduktion des Preises – der Vollpreis laut Vertrag bleibt geschuldet.

  5. Zeitverschiebungen beim Event: Sollten sich Anfangs- oder Endzeiten deiner Veranstaltung verschieben oder Verzögerungen eintreten und dadurch Mehrzeiten (Überstunden) oder Wartezeiten für unser Team entstehen, bist du verpflichtet, diese gemäß unserer aktuellen Preisliste zusätzlich zu vergüten. (Beispiel: Event geht 2 Stunden länger als geplant – diese Überstunden werden nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet.)

  6. Leistungsstörung außerhalb unserer Kontrolle: Wenn aufgrund von Umwelteinflüssen oder technischen Komplikationen, die nicht von SnapNext zu vertreten sind (z.B. Stromausfall in der Location, Internet-Ausfall, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Pandemie-Einschränkungen, Lieferschwierigkeiten durch Dritte), der Aufbau oder die Nutzung der Geräte gar nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, bist du dennoch verpflichtet, die volle vertraglich vereinbarte Vergütung zu zahlen. Wir versuchen natürlich in solchen Fällen Schadensbegrenzung zu betreiben und dich zu unterstützen (siehe §13 Support), aber ein Entfall der Zahlung ist in solchen Fällen ausgeschlossen.

  7. Fälligkeit und Zahlung: Unsere Leistungen sind sofort nach Erbringung der Dienstleistung fällig. Du erhältst in der Regel am Tag des Events oder kurz danach unsere Schlussrechnung. Diese Rechnung musst du sofort, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug begleichen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Skonto oder Nachlässe sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zulässig. Du kommst ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn du nicht innerhalb dieser 14-Tage-Frist bezahlst – es bedarf keiner zusätzlichen Zahlungsaufforderung. Ab Verzugseintritt fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an (Basiszinssatz plus gesetzlicher Zuschlag, derzeit der gesetzliche Verzugszinssatz).

  8. Rechnungsanerkennung und Prüfpflicht: Unsere Rechnungen gelten als von dir akzeptiert, wenn du nicht innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt schriftlich widersprichst. Bitte prüfe die Rechnung also zeitnah. Falls sich nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist doch noch ein Fehler herausstellt (z.B. Zahlendreher oder falsche Position), werden wir diesen natürlich korrigieren – sowohl du als auch wir können in einem solchen Fall eine Rechnungskorrektur verlangen, sofern ein gesetzlicher Anspruch besteht (z.B. offensichtliche Irrtümer berichtigen).

  9. Verzug und Verzugsfolgen: Nach Ablauf der Zahlungsfrist (siehe Punkt 7) gerätst du automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Während des Verzugs wird der offene Rechnungsbetrag mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz verzinst (für Verbraucher 5%-Punkte, für Unternehmer 9%-Punkte über dem Basiszinssatz, sofern keine andere Regelung greift). SnapNext behält sich vor, einen darüber hinausgehenden Verzugsschaden geltend zu machen (z.B. Kosten für Rechtsverfolgung). Bei Geschäftskunden (Unternehmern) bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

  10. Aufrechnung und Zurückbehaltung: Du darfst gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kannst du nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Mit anderen Worten: Andere Ansprüche gegen uns berechtigen dich nicht, die Zahlung der SnapCube-Leistungen zu verweigern oder zu kürzen, es sei denn, wir hätten die Ansprüche anerkannt oder ein Gericht hat sie festgestellt.

  11. Eigentumsvorbehalt: Gelieferte Waren (z.B. wenn du Equipment kaufst oder Drucksachen erhältst) bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Bei Miet- und Leihgeräten erwirbst du natürlich kein Eigentum; hier erwarten wir, dass die Geräte nach Veranstaltungsende unbeschädigt zurückgegeben bzw. von uns abgeholt werden können.

(Hinweis: Etwaige Reisekosten, Logistik- und Übernachtungskosten werden in unserem Angebot ausgewiesen oder nach Absprache separat berechnet. Siehe hierzu auch §6 (Unterkunft) und §13 (Event-Logistik). Bei entfernteren Veranstaltungsorten können zusätzliche Pauschalen für Anfahrt pro km oder Übernachtung anfallen. Diese werden vertraglich vereinbart und auf der Rechnung ausgewiesen.)


§12 Leistungsstörungen und Abbruch des Einsatzes

Trotz sorgfältiger Planung können im Ablauf Störungen auftreten. Hier regeln wir, wer in welchen Fällen verantwortlich ist:

  • Störungen durch dich oder Dritte: Soweit Leistungsstörungen aufgrund deines Verhaltens oder durch andere Teilnehmer*innen der Veranstaltung verursacht werden (z.B. fehlende Mitwirkung, Behinderung unseres Personals, Beschädigung der Technik durch Gäste), bleiben unsere Ansprüche auf Vergütung unberührt. Das heißt, solche Störungen entbinden dich nicht von der Zahlungspflicht – und falls dadurch Mehrkosten entstehen (z.B. Reparaturen, Ersatz von Verbrauchsmaterial), können wir diese zusätzlich in Rechnung stellen.

  • Störungen durch SnapNext/technische Fehler: Beruhen Leistungsstörungen auf technischen Problemen unserer Geräte oder Fehlern unseres Personals, werden wir uns vor Ort nach Kräften bemühen, den Fehler schnellstmöglich zu beheben. Falls nach Einschätzung unseres Technikers die Störung nicht in vertretbarer Zeit gelöst werden kann, rechnen wir die Leistung bis zu diesem Zeitpunkt ab (d.h. du zahlst nur für das, was bis zum Ausfall erbracht wurde). Einen Anspruch auf Nachbesserung oder erneuten Einsatz (Nacherfüllung) zu einem späteren Zeitpunkt gibt es nicht, es sei denn, wir vereinbaren kulanzhalber etwas. Eine Selbstvornahme durch dich (also eigene Reparaturversuche am Gerät) ist ausgeschlossen – bitte überlasse technische Eingriffe stets uns.

  • Abbruchrecht von SnapNext: SnapNext ist – unabhängig von der eigentlich vereinbarten Nutzungsdauer – jederzeit berechtigt, sein Equipment abzubauen und die Dienstleistung abzubrechen, falls durch ein Verschulden deinerseits oder durch Verhalten der Veranstaltungsteilnehmer ein Verbleib unserer Geräte und/oder Mitarbeiter*innen bis Veranstaltungsende unzumutbar ist. Wichtige Gründe hierfür können insbesondere sein:

    • grob unsachgemäße Bedienung der Geräte trotz Anleitung,

    • bewusste Missachtung von Sicherheitshinweisen,

    • Gefährdung der Geräte oder unseres Personals (z.B. durch aggressives Verhalten, Vandalismus),

    • erhebliche Vertragsverstöße deinerseits während der Veranstaltung.

      Die Beurteilung, ob ein Abbruch notwendig ist, obliegt unserem Personal vor Ort in Abstimmung mit der Projektleitung von SnapNext. In einem solchen Fall behalten wir alle Vergütungsansprüche – es erfolgt keine Erstattung für nicht genutzte verbleibende Zeit, da der Abbruch durch vertragswidriges Verhalten provoziert wurde. Eventuelle Schadenersatzansprüche gegen dich (z.B. bei Beschädigungen, siehe Haftung) bleiben ebenfalls unberührt.

  • Planänderungen durch den Kunden / höhere Gewalt: Solltest du Planungsfehler, kurzfristige Programmänderungen oder Verschiebungen vornehmen (z.B. Event spontan um einen Tag verschieben) oder tritt höhere Gewalt ein (Unwetter, behördliche Untersagung, Epidemien etc.), so besteht kein Anspruch auf kostenlose Verschiebung unserer Leistung. Wir versuchen natürlich, flexibel zu reagieren, aber im Zweifel gilt der vertraglich vereinbarte Zeitplan. Muss etwa ein Abbau terminbedingt auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden (und verursacht dies zusätzlichen Aufwand), können wir diesen Aufwand berechnen. Generell empfehlen wir bei höherer Gewalt eine einvernehmliche Lösung zu suchen – wir sind da kooperativ, aber rechtlich ist eine kostenlose Stornierung oder Verschiebung nicht garantiert (siehe Stornobedingungen §5).


§13 Support und Vor-Ort-Betreuung

Wir möchten, dass dein Event reibungslos verläuft. Deshalb bieten wir verschiedene Support- und Betreuungsleistungen an. Je nach gebuchtem Service gelten folgende Regelungen:

  • Standard-Betrieb ohne dauernde Betreuung: Unsere Fotobox-Systeme sind grundsätzlich selbsterklärend und für den Autonom-Betrieb konzipiert. Standardmäßig ist (insbesondere bei Self-Service-Paketen) kein permanentes Personal von SnapNext vor Ort eingeplant. Wir sorgen dafür, dass du oder dein Team vorab eine gründliche Einweisung in Aufbau, Abbau und Bedienung erhaltet. Während des Events liegt die Bedienung und Beaufsichtigung dann in deiner Verantwortung (siehe auch §6: keine pausenlose Überwachung). Wir stellen sicher, dass die Technik startklar ist und alle gebuchten Features eingerichtet sind.

  • Telefonischer Remote-Support: Wenn im Paket enthalten oder zusätzlich vereinbart, steht dir unser Team per Hotline/Telefon für technischen Support zur Verfügung. Innerhalb unserer Geschäftszeiten (i.d.R. 09:00–18:00 Uhr) kannst du uns bei Problemen anrufen und wir helfen remote weiter (Fehleranalyse, Neustarts per Fernwartung etc.). Dieser Grundsupport ist bei vielen Paketen inklusive. Möchtest du darüber hinaus auch außerhalb der Geschäftszeiten (z.B. spät abends, Wochenende) einen garantierten telefonischen Bereitschaftsdienst, bieten wir hierfür Support-Pakete an, die gesondert berechnet werden (siehe Angebot, z.B. “Standby-Support außerhalb Geschäftszeiten”). In jedem Fall bekommst du von uns im Vorfeld Kontaktdaten und wir erklären dir das Support-Prozedere.

  • Remote-Fernwartung: Viele unserer Geräte lassen sich über das Internet fernwarten. So können wir – ausreichende Internetverbindung vorausgesetzt – im Problemfall oft direkt auf das System zugreifen, Einstellungen prüfen und ggf. korrigieren, ohne physisch vor Ort zu sein. Wir bieten außerdem einen vorbeugenden Qualitätscheck per Fernwartung kurz vor Eventbeginn an (siehe Preisliste: z.B. einmalige Qualitätskontrolle). Dies kann helfen, eventuelle Fehlkonfigurationen noch rechtzeitig zu erkennen.

  • Vor-Ort-Betreuung durch Personal: Du kannst bei uns geschultes Personal für die Betreuung vor Ort dazu buchen. Unsere Mitarbeiter*innen kümmern sich dann um den Aufbau, die Betreuung während der Veranstaltung und den Abbau der Technik. In unseren Premium-Paketen (z.B. SnapCube CUBE Starter, LOOP Starter) ist oft eine durchgehende technische Betreuung bis zu X Stunden bereits enthalten – siehe Leistungsbeschreibung. Wenn nicht, kannst du diese separat als Position buchen (z.B. „Personal | Vor-Ort-Betreuung“ als Tagespauschale bis 10h, oder stundenweise Verlängerung). Mit unserem Personal vor Ort hast du den Vorteil, dass bei technischen Problemen oder Fragen sofort jemand greifbar ist und auch die Gäste angeleitet werden können. Die Betreuungskräfte können außerdem kleine Anpassungen (z.B. Druckerpapier wechseln, Kamera nachjustieren) vornehmen und sorgen generell dafür, dass alles rund läuft.

  • Betreuungspflichten bei Self-Service: Wenn du dich für Selbstbetreuung entscheidest (also keine SnapNext-Betreuer vor Ort sind), übernimmst du die Verantwortung, dass die Geräte sachgemäß genutzt werden. Bitte sorge dafür, dass entweder du selbst oder eine beauftragte Person (mit Einweisung) regelmäßig schaut, ob alles in Ordnung ist (z.B. Papier leer, Druckerstatus, ob sich eine Warteschlange bildet, ob jemand Hilfe braucht). Gerne schulen wir dein Personal im Vorfeld oder beim Aufbau kurz ein. Die meisten Probleme lassen sich vermeiden, wenn jemand ein wachsames Auge hat. Sollte dennoch ein größeres Problem auftreten, nutzt unseren Telefonsupport wie oben beschrieben.

  • Grenzen des Supports: Wir tun unser Bestes, um dir zu helfen – aber bitte habe Verständnis, dass wir ohne gebuchtes Vor-Ort-Personal nicht garantieren können, innerhalb von Minuten bei dir zu sein, falls etwas ist. Unsere Hotline hilft oft schon weiter. Für schwerwiegende technische Defekte, die sich remote nicht lösen lassen, gelten die Regelungen unter §12 (technische Leistungsstörung). Im Übrigen schließen wir eine Haftung für entgangene Gelegenheiten o.ä. wegen kleinerer Störungen aus (siehe §14 Haftung).

  • Kosten von Supportleistungen: Soweit im Vertrag nicht anders festgelegt, sind übliche Supporttätigkeiten während der Veranstaltung (telefonische Beratung, Fernwartung) in einem angemessenen Rahmen inklusive. Darüberhinausgehende Services (z.B. ein Techniker fährt kurzfristig zusätzlich raus, längere telefonische Betreuung außerhalb normaler Zeiten) können wir nach Aufwand berechnen. Vor-Ort-Betreuungspersonal wird immer gemäß Angebot berechnet (Tagessätze, Stundensätze für Verlängerungen, Nachtzuschläge nach 0 Uhr etc., wie im Angebot beschrieben).

  • Event-Logistik & Personalplanung: Wir kümmern uns auf Wunsch auch um die Logistik (Lieferung/Versand der Technik, Auf-/Abbau an abweichenden Tagen) und können zusätzliches Event-Personal bereitstellen (z.B. einen/eine Promoter*in, der Gäste animiert, oder einen LKW-Fahrer für Großtransporte). Diese Leistungen müssen vorab vereinbart werden und werden – falls nichts inklusive – separat vergütet. Relevante Details hierzu findest du in unserem Angebot (z.B. Kilometerpauschalen für Anfahrt, Übernachtungspauschalen ab bestimmter Entfernung, Kosten für separate Aufbautage usw.).

Kurz gesagt: Du bekommst den Support, den du brauchst – aber buche ihn auch entsprechend. Wenn dir eine Rundum-Betreuung wichtig ist, empfehlen wir immer ein Personal-Paket dazu zu nehmen. Wenn du es dir zutraust, die Fotobox selbst zu betreuen, stehen wir dir im Hintergrund hilfreich zur Seite.


§14 Haftung

Wir haften für Schäden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und nach folgender Maßgabe:

  • Keine Haftung für Motiv- oder Persönlichkeitsrechte: SnapNext übernimmt keine Haftung für Verletzungen von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte auf den erstellten Bildern/Videos. Das heißt, solltest du oder ein Gast durch die Nutzung der Fotos Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen (oder Markenrechte, Urheberrechte an im Bild sichtbaren Kunstwerken etc.), liegt die Verantwortung dafür bei dir bzw. dem veröffentlichenden Nutzer. Es obliegt dir als Auftraggeber, alle über das einfache fotografische Urheberrecht hinausgehenden Nutzungsrechte einzuholen, wenn du die Bilder verwenden willst (siehe §10 zu Einwilligungen). Ab dem Zeitpunkt, in dem wir dir das Bildmaterial ordnungsgemäß übergeben haben, bist du für dessen sachgerechte Verwendung verantwortlich.

  • Allgemeiner Haftungsausschluss: Jegliche Schadensersatzansprüche gegen SnapNext – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, soweit nicht gesetzlich zwingend gehaftet wird. Das bedeutet: Wir haften nicht für einfache Fahrlässigkeit, außer in den unten genannten Ausnahmefällen. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir insbesondere nicht für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Werbeeffekte, Datenverluste oder sonstige indirekte Schäden.

  • Haftung bei Fahrlässigkeit – Begrenzung: Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SnapNext nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und auch dann der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch in Höhe der vereinbarten Vergütung für den Auftrag. Eine Haftung für Folgeschäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, außer es handelt sich um Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit haften wir unbegrenzt nach den gesetzlichen Vorschriften, auch bei leichter Fahrlässigkeit. Diese Haftungseinschränkung gilt im selben Umfang für unsere Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter, falls dir gegenüber Ansprüche gegen diese direkt bestehen sollten.

  • Kein Erfolgsversprechen: SnapNext übernimmt keine Haftung dafür, dass die erbrachte Leistung zu dem von dir beabsichtigten Erfolg führt. Beispiel: Wenn du unsere Fotobox für Marketingzwecke einsetzt und dir eine bestimmte Anzahl von Leads oder Social-Media-Posts erhofft hast, haften wir nicht dafür, falls diese Erwartung nicht eintritt. Wir schulden die ordnungsgemäße Leistung (Bereitstellung der Technik und vertraglich vereinbarter Funktionen), aber nicht einen darüberhinausgehenden wirtschaftlichen Erfolg.

  • Kein Ersatz für Bilddatenverlust: SnapNext übernimmt keine Haftung für gespeichertes Bildmaterial, insbesondere nicht für den Fall, dass Bilddaten nach Übergabe an dich verloren gehen oder beschädigt werden. Wir empfehlen dir, die bereitgestellten Downloads zeitnah herunterzuladen und selbst zu sichern. Unsere Systeme speichern Fotos in der Regel für begrenzte Zeit; eine Archivierungspflicht besteht nicht, außer wir haben es vereinbart.

  • Haftung des Kunden für Sachschäden: Du haftest für jede Veränderung, Beschädigung, Verunreinigung oder Zerstörung von Equipment oder Eigentum von SnapNext, die durch dich selbst oder durch Teilnehmer*innen deiner Veranstaltung verursacht wird. Das bedeutet, wenn z.B. ein Gast ein Stativ umstößt und dabei die Kamera kaputt geht, oder jemand verschüttet ein Getränk in der Fotobox, dann machst du dich uns gegenüber schadenersatzpflichtig. Du darfst natürlich nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist, als wir ansetzen – im Zweifel ziehen wir z.B. den Zeitwert der beschädigten Sache heran.

  • Haftungsausschluss zugunsten Dritter: Ist die Haftung von SnapNext gemäß den vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt, gilt dies in gleichem Umfang auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Vertreter*innen und Erfüllungsgehilfen. Niemand aus unserem Team wird dir persönlich haften müssen, wenn die Firma nicht haftet.

  • Versicherung: Wir haben unsere Technik versichert, aber wir empfehlen dir als Veranstalter ggf. eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen, um auch eigenes Risiko z.B. für Personen- oder Sachschäden auf deinem Event abzudecken. Das ist kein Muss aus unserem Vertrag, nur ein gut gemeinter Rat.

(Kurz: Wir haften für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz voll, für leichte Fahrlässigkeit nur begrenzt, und du haftest uns gegenüber, wenn du oder deine Gäste unser Equipment schädigen.)


§15 Weitervermietung und Weitergabe an Dritte

Unsere Leistungen und Geräte sind für dich und dein Event bestimmt. Eine Überlassung an Dritte ist nur unter Bedingungen zulässig:

  • Keine Weitergabe ohne Zustimmung: Du darfst die gemieteten Geräte (Fotoboxen, Technik) weder entgeltlich weitervermieten noch unentgeltlich verleihen, es sei denn, wir haben dem vorher schriftlich zugestimmt. Das bedeutet, das SnapCube-Equipment soll nur von dir und für dein Event genutzt werden.

  • Besondere Verträge bei Weitervermietung: Falls wir einer Weitervermietung im Einzelfall zustimmen (z.B. du bist eine Agentur und willst in unserem Namen die Box bei deinem Kunden einsetzen), werden wir mit dir einen separaten Vertrag dazu schließen, in dem Umfang und Konditionen der Untervermietung festgelegt werden.

  • Transparenz der Preise: Wir weisen darauf hin, dass unsere Mietpreise öffentlich kommuniziert werden (z.B. auf unserer Webseite). Wenn du also den SnapCube in ein größeres Paket einbindest (z.B. als Agentur mit weiteren Event-Leistungen) und an deinen Endkunden weitervermietest, erwarten wir, dass unsere Leistung klar erkennbar bleibt und vorab mit uns abgestimmt wird. Insbesondere untersagen wir, dass unser Produkt mit einem erheblichen Aufschlag weitervermietet wird, ohne dass für uns ersichtlich ist, wer der Endkunde ist – das würde dem partnerschaftlichen Gedanken widersprechen. Sprich sowas bitte offen mit uns ab.

(In Kurzform: Frag uns, bevor du unsere Box an jemand anders gibst. Meistens finden wir eine Lösung, aber ohne Erlaubnis bitte nicht einfach weiterschicken.)


§16 Abtretungs- und Verpfändungsverbot

Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung darfst du keine Ansprüche oder Rechte aus diesem Vertrag an Dritte abtreten oder verpfänden. Das betrifft insbesondere Zahlungsforderungen oder Gewährleistungsansprüche gegen uns. Eine Ausnahme besteht nur, wenn es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt – oder du aus wichtigem Grund ein berechtigtes Interesse an der Abtretung nachweist (was aber ebenfalls vorher mit uns zu besprechen wäre).


§17 Widerrufsrecht bei Fernabsatz

Für Auftraggeber, die als Unternehmer handeln, gilt: Die Verbraucherschutzvorschriften über Fernabsatzverträge (insb. Widerrufsrecht binnen 14 Tagen) finden keine Anwendung, da es sich um B2B-Geschäfte handelt. Daher steht dir als Geschäftskunde kein Widerrufsrecht zu, wenn wir den Vertrag z.B. online oder per E-Mail schließen. SnapNext räumt ein solches Widerrufsrecht auch nicht freiwillig ein.

(Hinweis: Bist du ausnahmsweise Verbraucher und buchst unsere Leistungen privat, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. In einem solchen Fall informieren wir dich gesondert über dein Widerrufsrecht.)


§18 Datenschutz (personenbezogene Daten von Kunden)

Wir nehmen den Schutz deiner personenbezogenen Daten ernst. Alles Wesentliche dazu findest du in unserer Datenschutzerklärung. Hier die wichtigsten Punkte im Vertragskontext:

  • SnapNext erhebt, verarbeitet und nutzt deine personenbezogenen Daten (z.B. Name, Kontaktdaten, Rechnungsadresse), soweit dies für die Geschäftsabwicklung und Vertragserfüllung erforderlich ist. Diese Daten können auf lokalen Datenträgern, in sicheren Cloud-Systemen und in für den Geschäftsbetrieb notwendigen Programmen gespeichert werden.

  • Wir verpflichten uns, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen personenbezogenen Informationen vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit es zur Vertragsdurchführung notwendig ist (z.B. an Versanddienstleister bei Hardwareversand) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

  • Alle erhobenen personenbezogenen Daten werden von uns sicher (verschlüsselt) übertragen, insbesondere bei digitaler Kommunikation. Ebenso verwenden wir aktuelle Sicherheitstechniken, um deine Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

(Weitere Details, z.B. zu Speicherdauer, Rechten auf Auskunft, Löschung etc., entnimm bitte unserer ausführlicheren Datenschutzerklärung auf unserer Webseite.)


§19 Datenverarbeitung im Auftrag & Endnutzerdaten

Im Rahmen unserer Leistungen kann es vorkommen, dass Daten von Event-Teilnehmern/Nutzern erhoben oder verarbeitet werden (z.B. E-Mail-Adressen der Fotobox-Nutzer, Feedback-Antworten in der WebApp etc.). Hierfür gelten besondere Regeln:

  • Verantwortlichkeit: Soweit über unsere Systeme personenbezogene Daten von Endnutzer*innen (z.B. Gästen, Teilnehmern) erhoben werden, bist du als Auftraggeber im datenschutzrechtlichen Sinne der Verantwortliche gemäß DSGVO. Das heißt, du entscheidest über Zweck und Mittel der Verarbeitung dieser Daten (z.B. Nutzung für Marketing) und musst sicherstellen, dass dabei alle Datenschutzvorgaben eingehalten werden. Insbesondere obliegt es dir, die erforderlichen Einwilligungen der Teilnehmer einzuholen (z.B. Zustimmung zur Datenverarbeitung, falls du Newsletter verschicken willst) und sie über die Datenverarbeitung zu informieren. Wir stellen dafür ggf. Texte oder Hinweise bereit, die in die Anwendungen integriert sind, aber die rechtliche Verantwortung liegt bei dir.

  • Auftragsverarbeitung durch SnapNext: Soweit SnapNext in deinem Auftrag personenbezogene Endnutzerdaten technisch verarbeitet (Speicherung, Übermittlung, Auswertung), werden wir mit dir einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abschließen. Dieser AVV regelt die datenschutzkonforme Verarbeitung der Teilnehmerdaten durch uns in deinem Auftrag. Spätestens zum Vertragsschluss über die Leistung (oder jedenfalls vor Erhebung der Daten) werden wir dir einen solchen Vertrag zukommen lassen, sofern relevant. Ohne AVV verarbeiten wir personenbezogene Teilnehmerdaten nicht für dich (ausgenommen anonyme Statistiken, siehe unten).

  • Anonyme Nutzungsdaten: SnapNext ist berechtigt, die Nutzung unserer Systeme zu Optimierungszwecken zu tracken und anonymisiert auszuwerten. Das umfasst beispielsweise Statistiken wie Anzahl der Fotoaufnahmen pro Stunde, Aufrufzahlen einer WebApp, Absprungraten, Verhältnis von Desktop- zu Mobilnutzung etc. Diese Daten dienen ausschließlich der Verbesserung unseres Angebots und enthalten keine personenbezogenen Details (wir schauen also z.B. wie oft der „Foto machen“-Button geklickt wurde, aber nicht wer ihn geklickt hat). Eine personalisierte Auswertung findet nicht statt, soweit du uns nicht ausdrücklich damit beauftragst und es rechtlich abgesichert ist.

  • Datenweitergabe an dich / Integration in deine Systeme: In der Regel stellen wir dir als Auftraggeber am Ende des Projekts die gesammelten Teilnehmerdaten (z.B. E-Mail-Listen, Umfrageergebnisse) in geeigneter Form zur Verfügung – z.B. als CSV/Excel-Datei per E-Mail. Standardmäßig erhältst du also nach Projektabschluss einen einmaligen Datentransfer. Darüber hinaus kannst du entscheiden, wohin Antworten oder Daten während des Events fließen sollen: Auf Wunsch bieten wir Direkt-Integrationen an, z.B. zu Google Sheets, Microsoft Excel Online oder bestimmten CRM-Systemen. Diese Integrationen müssen von dir initiiert werden (d.h. du gibst uns die Zugangsdaten oder Schnittstelleninfos und beauftragst uns, es einzurichten). Beachte: Wenn solche Integrationen von deiner Seite eingerichtet oder veranlasst werden, können wir nicht kontrollieren, welche Daten wohin fließen – dafür bist du verantwortlich. Wir unterstützen technisch, aber die datenschutzkonforme Einrichtung liegt bei dir.

  • Löschung von Teilnehmerdaten: Nach Abschluss des Projekts und Datenübergabe an dich werden wir die erhobenen personenbezogenen Daten der Event-Teilnehmer innerhalb angemessener Frist von unseren Systemen löschen, sofern nicht anders mit dir vereinbart. (Typischerweise behalten wir sie noch für eine kurze Zeit zur Absicherung von Nachforderungen oder falls du Support benötigst, löschen sie aber spätestens nach Ablauf aller gesetzlichen Aufbewahrungsfristen oder gemäß Vereinbarung im AVV.)


§20 Schlussbestimmungen

  • Änderungen und Ergänzungen: Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags und der AGB bedürfen der Schriftform und der Zustimmung beider Vertragsparteien. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel selbst – mündliche Abreden haben keine Wirksamkeit.

  • Nebenabreden: Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden außerhalb dessen, was schriftlich festgehalten wurde. Sollten wir im Gespräch etwas besprechen, das vom Vertrag abweicht, lass es dir unbedingt schriftlich bestätigen, damit es Gültigkeit hat.

  • Abtretung von Forderungen: (zur Klarstellung, ergänzend zu §16) Du bist zur Abtretung von Forderungen aus diesem Vertrag an Dritte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SnapNext berechtigt.

  • Anwendbares Recht: Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das gilt auch bei Leistungen oder Events im Ausland. Das UN-Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen.

  • Gerichtsstand: Sofern du Kaufmann im Sinne des HGB bist oder keine Zuständigkeit in Deutschland hast, wird als Gerichtsstand der Sitz von SnapNext vereinbart. Aktuell ist das Pulheim (nahe Köln) in Deutschland. Wir können Ansprüche aber auch an deinem allgemeinen Gerichtsstand geltend machen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregeln.


§21 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags oder der AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Regelung zu finden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für etwaige Lücken im Vertrag – um eine Regelungslücke zu schließen, werden wir eine Lösung vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten, wenn sie den Punkt bedacht hätten.


Stand: 23.01.2025

Melde dich jetzt zum Newsletter an

Lass dir die Inspiration und Einblicke in ständig neue Projekte nicht entgehen!

Melde dich jetzt zum Newsletter an

Lass dir die Inspiration und Einblicke in ständig neue Projekte nicht entgehen!

Melde dich jetzt zum Newsletter an

Lass dir die Inspiration und Einblicke in ständig neue Projekte nicht entgehen!